KimLinoh Jugendverbände
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Hier muss intensiv diskutiert und geklärt werden, was erreicht werden soll. Ein Outsourcing kann sinnvoll sein, birgt aber ggf. auch Gefahren. Insbesondere muss geklärt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen: z.B. Erhalt einer Sperrminorität, Beherrschungsvertrag. Das ist insbesondere im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Funktion im Sinne eines Verschaffungsanspruchs von Berechtigten notwendig. Denn hier handelt ja immer noch eine KdöR, sodass Grundrechtsbindung besteht und ggf. auch Durchsetzungsansprüche. Insofern muss "feindlichen Übernahmen" etc. vorgebeugt werden. Zudem muss überlebt werden, wie Vermischungen von Interessen z.B. durch Anteilseigner vermieden werden.

Letztlich müsste m.E. sowieso der BJR als KdöR mit Rechtspersönlichkeit die Gesellschaft gründen und kann dann die Verwaltung im Rahmen der Geschäftsführung an eine Gliederung übertragen. Da die Gliederung aber keine eigene Rechtspersönlichkeit hat (wurde hier ja schon angesprochen), ist eine eigene Gründung - zumindest ohne Genehmigung - kaum möglich.