Auslagerung von Geschäftsfeldern
Es soll eine deutliche Erleichterung geschaffen werden, bestimmte Geschäftsfelder in gGmbH`s auszulagern. Damit könnte man das finanzielle Risiko deutlich verringern. Auch im Hinblick auf eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht hätte diese Form deutliche Vorteile. Formulierungsvorschlag für die Satzung: „Jugendringe können in Absprache mit dem BJR für einzelne Geschäftsfelder privatrechtliche Gesellschaften gründen.“
Michael_Voss Sonstige Jugendverbände
Siehe hierzu §8 und §17 der Satzung:
Stadt-/Kreisjugendringe und Bezirksjugendringe besitzen als Gliederungen des Bayerischen Jugendrings keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Rechtsaufsicht über die Stadt-/Kreisjugendringe und Bezirksjugendringe wird grundsätzlich vom Landesvorstand ausgeübt.
In "Absprache" würde also nicht reichen. Die Gründung/Rechtsgeschäfte benötigten immer die Zustimmung des Landesvorstandes.
Auf jeden Fall ein Thema, was gerade für die Großstadtjugendringe diskutiert werden muss. Benötigt aber zuvor eine gründliche Diskussion mit Blick auf das Gesellschaftsrecht.