thomas_ettererr Jugendverbände
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Diese Diskussion kann nicht losgelöst von den anderen Fragestellungen bearbeitet werden: Hauptamtlicher Vositzender (§ 13 Abs. 3), Vertretung bei Rechtsgeschäften (§ 15) sowie Gliederung und Aufsicht (§ 8). Die Fragestellungen müssen zusammen diskutiert werden.