Grundsätzlich ist bei der Diskussion zu unterscheiden, ob es sich um Wahlen oder Abstimmungen handelt.
Wahlen: Auf dem letzten Hauptausschuss wurde die Regelung zu den Wahlen verändert: "Gewählt ist, wer mehr als die Hälft der möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich verinigt und die Wahl annimmt." Es gibt bei Wahlen also nur noch Positiv-Stimmen (Ja-Stimmen). Und von diesen braucht man mehr als die Hälfte, um gewählt zu werden.
Abstimmungen: Bei Abstimmungen sind wir für die bisherige Regelung, dass Stimmenthaltungen gültige Stimmen sind. Ein Antrag muss die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, dann ist er angenommen. Das heißt er muss von der Mehrheit positiv beurteilt werden – Ja Stimmen. Diese Regelung verhindert ein Druchdrücken von Entscheidungen. Oft bedeuten viele Enthaltungen, dass die Delegierten sich nicht informiert genug fühlen, um entscheiden zu können. Dann muss weiter erklärt und diskutiert werden, nicht abgestimmt. Außerdem macht es für die Wiedervorlage eines Antrages einen Unterschied, ob er ursprünglich wegen vielen Nein-Stimmen oder Enthaltungen abgelehnt wurde. Eine Enthaltung wird auch oft bewusst genutzt, z.B. wenn der Antrag an sich gut ist, aber einzelne Teile nicht mitgetragen werden können.