Szenario: In der Frühjahrsvollversammlung werden sieben Delegierte und zwei Nicht-Delegierte in den Vorstand gewählt. In der Herbstvollversammlung werden dann sieben Vorstandsmitglieder von ihrem jeweiligen Verband/Jugendgemeinschaft n i c h t delegiert. Sie benennen andere sieben Delegierte. Bei eine Änderung der Satzung würden dann die sieben Organisationen die Vorstandsmitglieder stellen, jeweils ein weiteres Stimmrecht erhalten, zusätzlich zu den Delegiertenstimmen ihres Verbandes. Die Anzahl der Simmen in der Vollversammlung würde sich somit um sieben erhöhen.
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