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Paragraph 10 (3)a - Alle Vorstandsmitglieder mit Stimmrecht in der Vollversammlung


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Von der Vollversammlung gewählte Vorstandsmitglieder haben mit der Wahl das Vertrauen der Vollversammlung erhalten. Sie stimmen im Vorstand gleichberechtigt ab. Für die Dauer ihrer Vorstandstätigkeit ist es angemessen, das Stimmrecht auch in der Vollversammlung - unabhängig vom Delegiertenstatus – zu erhalten. deshalb Aufnahme in §10(2)


Diskussionen

  • UdoRathje Jugendverbände mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
    +3

    Ich bin dagegen. Inhaltlich sehe ich nicht, warum jemand der von keinem Verband delegiert ist durch seine Wahl plötzlich Stimmrecht in der Vollversammlung bekommen soll. Weiter würde das dann auch bedeuten, dass sich während der Vollversammlungen nach den Wahlen die Stimmzusammensetzung ändern würde... Wenn ein Vorstandsmitglied von seinem Verband nicht mehr delegiert wird, hat das sicher seinen guten Grund, von daher betrifft es ohnehin nur die beiden Verbandslosen. Die gewählten genießen das Vertrauen der Vollversammlung für ihre Arbeit im Vorstand, nicht für ihre Arbeit in der Vollversammlung.

    • Nadine_Rohowsky mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
      +1

      Ich denke, wenn ein "verbandsloser" von der Vollversammlung in den Vorstand gewählt wird, wird er als jemand akzeptiert, der sich für die Jugendarbeit im Kreis einsetzen möchte - ohne den Hintergedanken, möglichst viel für seinen Verein "herauszuholen". Und sollte nicht genau das das Ziel sein? Vertretern aus der Jugendarbeit eine Stimme geben, die sich für die Jugendarbeit einsetzen wollen?

  • Michael_Voss Jugendverbände Sonstige ist dagegen
    +2

    Könnte dann bedeuten, dass die Vorstandsverbände weitere 9 bzw. 7 zusätzliche StimmRECHTE hätten, da sie ja dann andere Delegierte entsenden könnten und somit ihre Einflussnahme in der Vollversammlung erhöhen. Im Sinne des Pluralismus finde ich das nicht gut.

    Vielleicht wäre eine Alternative, dass die Vorstandsmitglieder ohne Delegiertenstatus ihrer Wahl, für die Dauer der Legislaturperiode eine Stimme in der Vollversammlung bekommen. Das wären dann weitere max. zwei Stimmen in der Vollversammlung. Gleiches müsste dann für die Bezirksausschüssse gelten.

    • thomas_ettererr Jugendverbände ist dagegen
      +4

      Die Aufgabe der Vollversammlung besteht darin die Arbeit des Vorstandes zu konrollieren. Wenn der Vorstand per Satzung stimmberechtigt ist, würde dies bedeuten, dass der Vorstand seine eigene Arbeit kontrolliert. Dies finden wir nicht gut.

      Unabhängig davon besteht sowieso die Möglichkeit, dass die Vorstandsmitglieder von ihren Verbänden delegiert werden.

    • Juergen_Rueckert mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
      +1

      So ganz kann ich den Gegenargumenten nicht folgen. Nach Satzung können max. 2 "Nicht" - Delegierte im Vorstand sein. Warum soll ein Vorstandsmitglied nicht stimmberechtigt sein?

      • Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
        +1

        Szenario: In der Frühjahrsvollversammlung werden sieben Delegierte und zwei Nicht-Delegierte in den Vorstand gewählt. In der Herbstvollversammlung werden dann sieben Vorstandsmitglieder von ihrem jeweiligen Verband/Jugendgemeinschaft n i c h t delegiert. Sie benennen andere sieben Delegierte. Bei eine Änderung der Satzung würden dann die sieben Organisationen die Vorstandsmitglieder stellen, jeweils ein weiteres Stimmrecht erhalten, zusätzlich zu den Delegiertenstimmen ihres Verbandes. Die Anzahl der Simmen in der Vollversammlung würde sich somit um sieben erhöhen.

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