Paragraph 10 (3)a - Alle Vorstandsmitglieder mit Stimmrecht in der Vollversammlung
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Von der Vollversammlung gewählte Vorstandsmitglieder haben mit der Wahl das Vertrauen der Vollversammlung erhalten. Sie stimmen im Vorstand gleichberechtigt ab. Für die Dauer ihrer Vorstandstätigkeit ist es angemessen, das Stimmrecht auch in der Vollversammlung - unabhängig vom Delegiertenstatus – zu erhalten. deshalb Aufnahme in §10(2)
UdoRathje Jugendverbände mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
Ich bin dagegen. Inhaltlich sehe ich nicht, warum jemand der von keinem Verband delegiert ist durch seine Wahl plötzlich Stimmrecht in der Vollversammlung bekommen soll. Weiter würde das dann auch bedeuten, dass sich während der Vollversammlungen nach den Wahlen die Stimmzusammensetzung ändern würde... Wenn ein Vorstandsmitglied von seinem Verband nicht mehr delegiert wird, hat das sicher seinen guten Grund, von daher betrifft es ohnehin nur die beiden Verbandslosen. Die gewählten genießen das Vertrauen der Vollversammlung für ihre Arbeit im Vorstand, nicht für ihre Arbeit in der Vollversammlung.