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Vier Jahre finde ich auch zu lange. 2-3 Jahre sind OK. Ich Frage mich aber, wozu eine Begrenzung notwendig ist. Ich glaube das es Vorsitzende gibt, die nach 4 Perioden noch für die Jugendarbeit einsetzen und gerade durch eine gewisse Routine und evtl. Lebenserfahrung sich intensiv neuen Herausforderungen stellen können. Gerade auch wenn die Mischung im Vorstand stimmt. Sollte dies nicht so sein ist meiner Meinung nach die VV das Korrektiv und nicht die Satzung.
Bei hauptamtlichen Geschäftsführern kommt ja auch niemand auf die Idee diesen nach 10 Jahren auszutauschen. :-) (zu Recht natürlich)
Carsten-Hackel Sonstige ist dagegen
Vier Jahre finde ich auch zu lange. 2-3 Jahre sind OK. Ich Frage mich aber, wozu eine Begrenzung notwendig ist. Ich glaube das es Vorsitzende gibt, die nach 4 Perioden noch für die Jugendarbeit einsetzen und gerade durch eine gewisse Routine und evtl. Lebenserfahrung sich intensiv neuen Herausforderungen stellen können. Gerade auch wenn die Mischung im Vorstand stimmt. Sollte dies nicht so sein ist meiner Meinung nach die VV das Korrektiv und nicht die Satzung. Bei hauptamtlichen Geschäftsführern kommt ja auch niemand auf die Idee diesen nach 10 Jahren auszutauschen. :-) (zu Recht natürlich)