Paragraph 13 Abs. 2 Wahlperiode
Vorschlag 1. Satz: Die Wahlperiode des Vorstandes sollte auf 4 Jahre verlängert werden. Vorschlag letzter Satz: Begrenzung der Wiederwahl sollte gestrichen werden.
Vorschlag 1. Satz: Die Wahlperiode des Vorstandes sollte auf 4 Jahre verlängert werden. Vorschlag letzter Satz: Begrenzung der Wiederwahl sollte gestrichen werden.
4 Jahre finde ich auch viel zu lange. Das ist dann wirklich nur was für die älteren im Vorstand. Das kann nicht der Plan sein. Ich verstehe, dass es auch ein Stück weit um Kontinuität geht - aber das wäre nicht der richtige Schritt. Wenn es um Amtszeiten von hauptamtlich gewählten Menschen geht, dann bin ich für 3 Jahre.
Vier Jahre finde ich auch zu lange. 2-3 Jahre sind OK. Ich Frage mich aber, wozu eine Begrenzung notwendig ist. Ich glaube das es Vorsitzende gibt, die nach 4 Perioden noch für die Jugendarbeit einsetzen und gerade durch eine gewisse Routine und evtl. Lebenserfahrung sich intensiv neuen Herausforderungen stellen können. Gerade auch wenn die Mischung im Vorstand stimmt. Sollte dies nicht so sein ist meiner Meinung nach die VV das Korrektiv und nicht die Satzung. Bei hauptamtlichen Geschäftsführern kommt ja auch niemand auf die Idee diesen nach 10 Jahren auszutauschen. :-) (zu Recht natürlich)
Die Wahlperiode sollte bei 2 Jahren belassen werden, eine Verlängerung ginge entgegen den Trend in der Jugendarbeit.
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ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
4 JAhre sind vieeel zu lange. Da bekommt man dann ja nie junge Leute in den Vorstand. Deren Lebenswirklichkeit hat sich in 4 Jahren ja bereits 3 mal geändert...
3 Jahre könnte ich mir höchstens vorstellen, aber auch ehr für Landesvorstand oder BezJR...
Die Begrenzung finde ich wichtig, das erzwingt einen Wechsel. Ich bin sogar dafür den "Engel" einzuschränken oder ganz abzuschaffen.
(Oder hab ich das falsch verstanden und du willst den letzten Satz das die VV Ausnahmen zulassen kann streichen? Da bin ich dann dafür ;-) )