Bisher kann die Beschlussfähigkeit wegfallen, ohne dass sich Folgen daraus ergeben, da sie erst dann offiziell wegfällt, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied einen Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit stellt. Unser Vorschlag zielt darauf ab, dass die Beschlussfähigkeit entfällt, sobald nicht mehr genügend Stimmberechtigte anwesend sind. Es ist unlogisch, wenn bei einer Abstimmung das Ergebnis deutlich macht, dass eigentlich keine Beschlussfähigkeit mehr besteht, diese aber fortbesteht, weil kein Antrag auf Feststellung gestellt worden ist.
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