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    AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe · angelegt
     

    Wer nach § 13 (2) als - Vorsitzende/r - stellvertretende/r Vorsitzende/r - anderes Vorstandsmitglied die Gesamtverantwortung trägt, muss m.E. voll geschäftsfähig und somit auch volljährig sein.