Ich würde den BDKJ ebenfalls nicht vergleichbar sehen mit Sammelvertretungen, wie z.B. beim RdP.
Hier sehen wir das Problem, dass durch im Vorfeld zu den Versammlungen die Absprachen nicht funktionieren. Dann ist im schlechtesten Fall die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben ist, wenn sich auf den jeweils anderen Part der Sammelvertretung verlassen wird.