Paragraph 04 Abs 2 Sammelvertetungen
Alt: Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Neu: Es gilt der Grundsatz auf BJR und BezJR- Ebene, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen.
Nicolas_Krajewski Jugendverbände ist dafür
Auf KJR und SJR Ebene soll der Grundsatz der basisdemokratischen Teilhabe gelten, sodass jede Jugendorganisation, -initiative,- verbände etc. ein bzw. mehrere Stimmen haben.