AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
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Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dessen/deren Stellvertreter/in und mindestens drei, höchstens aber sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. (...) Ist die in der Geschäftsordnung festgelegte maximale Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht ausgeschöpft, können auf Beschluss des Vorstands bzw. auf fristgerechten Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds auf der nächsten und den folgenden Vollversammlungen Wahlen durchgeführt werden, bis die maximale Gesamtzahl erreicht ist.

D.H. Der Vorstand ist auch mit fünf Mitgliedern schon komplett. Falls es aber aus dem Vorstand heraus oder von einem der Delegierten den Wunsch nach einer Nachwahl gibt, dann kommt man diesem Wunsch nach. Bei diesen Nachwahlen ist es dann auch kein Beinbruch, wenn nur eine Position nachbesetzt wird.