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Paragraph 13 (1)


Momentan sind wir dazu gezwungen jedes mal den Top "Nachwahl" auf die Tagesordnung der Vollversammlung zu setzen.Satzung bisher:

Es "müssen" ... Wahlen durchgeführt werden, bis der Vorstand vollständig besetzt ist.

Vorschlag:

Es "sollten" ... Wahlen durchgeführt werden, bis der Vorstand vollständig besetzt ist.

Begründung: Es kam in mehr als einem Jahrzehnt noch nie vor, dass während einer Vollversammlung jemand aufsteht und spontan für ein vakantes Vorstandsamt kandidiert. Kandidaten/innen mit Interesse melden sich im Vorhinein. Dagegen kam es leider öfter vor, dass die zwangsweise angekündigten Nachwahlen eine negative Presse verschaffen, obwohl 8 von 9 Posten besetzt waren.


Diskussionen

  • ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe ist dagegen
    +7

    Lieber die mögliche Größe des Vorstands flexibler gestalten. Das bei einer Vakanz nachgewählt werden muss entspricht für mich einfach demokratischen Grundsätzen.

    • Thomas_Boll mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +2

      Die Idee ist gut, dann müsste die Möglichkeit bestehen in der GO KJR § 19 bei der Zahl der weiteren Mitglieder z. B. 3 - 7 anzugeben. Meines Wissens ist das bisher nicht möglich...

      • ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe
        +1

        Doch. Das entspricht exakt der aktuellen Regelung.

        • Thomas_Boll mittlere und mittelgroße Jugendringe
          +1

          Wenn das tatsächlich so angegeben werden kann, dann hat sich meine Frage zum § 13 Abs 1 erledigt, ich habe das Wort "vollständig" mit einer festen Zahl verbunden.

          • ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe
            +2

            Aber um Missverständnisse zu vermeiden: Die Größe des Vorstands kann natürlich nicht während einer laufenden Amtsperiode verändert werden. Um die Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder zu verändern muss auf der VV vor einer Neuwahl die GO in diesem Punkt geändert werden.

    • Oliver_Kohl mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +1

      Die Größe ist doch flexibel. Man legt doch nur die Maximale Größe in der VV fest. Wenn Plätze nicht besetzt sind, sinkt ja automatisch die Anzahl der Mitglieder und damit die Hürde für die Beschlussfähigkeit. Die nicht besetzten Plätze müssen selbstverständlich bei der nächsten Möglichkeit versucht werden zu besetzten. Sollte sich über Jahrzehnte keiner finden, kann man durch GO Änderung die Anzahl der Mitglieder auf bis zu 3 reduzieren.

      Bitte korrigieren wenn ich mich irre.

      • Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
        +1

        Hallo Oliver, ich glaube du irrst nicht. Die Anzahl der weiteren Mitglieder kann bis auf drei reduziert werden, so in der GO von der VV beschlossen. Bedeutet es sind mind. fünf Vorstandsmitglieder, inkl. Vorsitzender und stv. Vorsitzender zu wählen.

  • UdoRathje Jugendverbände mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
    +4

    Wenn keine Nachwahlen angesetzt sind wird nicht wahrgenommen, dass hier noch Plätze zu besetzten sind. Dies betrifft die Presse genauso wie die Jugendverbände. Ich habe gerade Nachwahlen immer als gute Möglichkeit erlebt Jugendliche in den mit dem Argument der kurzen Amtszeit in den Vorstand zu wählen, die dann meist auch geblieben sind.

    Langfristig würde die vorgeschlagene Regelung zu einer Verkleinerung der Vorstände führen.

    In Richtung Grundsatz-Geschäftsordnung schlage ich vor, darin zu regeln dass im Fall von Link Nachwahlen wenn keine Vorschläge eingegangen sind darauf verzichtet werden kann einen Wahlausschuss zu berufen, nur damit der dann feststellt das keiner kandidiert. Das gibt dann wirklich schlechte Presse...

  • MarieRechthaler Großstadtjugendringe
    +1

    Nur weil es noch nie vorgekommen ist, dass eine Person spontan kandidiert hat, sollte das nicht als Norm angesehen werden. Ich würde deswegen nicht die Nachwahlen ausfallen lassen bzw. die Grundlage dazu schaffen, da dies spontanen Kandidaturen keinen Raum mehr bietet.

  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    0

    Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dessen/deren Stellvertreter/in und mindestens drei, höchstens aber sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. (...) Ist die in der Geschäftsordnung festgelegte maximale Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht ausgeschöpft, können auf Beschluss des Vorstands bzw. auf fristgerechten Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds auf der nächsten und den folgenden Vollversammlungen Wahlen durchgeführt werden, bis die maximale Gesamtzahl erreicht ist.

    D.H. Der Vorstand ist auch mit fünf Mitgliedern schon komplett. Falls es aber aus dem Vorstand heraus oder von einem der Delegierten den Wunsch nach einer Nachwahl gibt, dann kommt man diesem Wunsch nach. Bei diesen Nachwahlen ist es dann auch kein Beinbruch, wenn nur eine Position nachbesetzt wird.

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