Paragraph 13 (1)
Momentan sind wir dazu gezwungen jedes mal den Top "Nachwahl" auf die Tagesordnung der Vollversammlung zu setzen.Satzung bisher:
Es "müssen" ... Wahlen durchgeführt werden, bis der Vorstand vollständig besetzt ist.
Vorschlag:
Es "sollten" ... Wahlen durchgeführt werden, bis der Vorstand vollständig besetzt ist.
Begründung: Es kam in mehr als einem Jahrzehnt noch nie vor, dass während einer Vollversammlung jemand aufsteht und spontan für ein vakantes Vorstandsamt kandidiert. Kandidaten/innen mit Interesse melden sich im Vorhinein. Dagegen kam es leider öfter vor, dass die zwangsweise angekündigten Nachwahlen eine negative Presse verschaffen, obwohl 8 von 9 Posten besetzt waren.
ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe ist dagegen
Lieber die mögliche Größe des Vorstands flexibler gestalten. Das bei einer Vakanz nachgewählt werden muss entspricht für mich einfach demokratischen Grundsätzen.