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KJR_GO Paragraph 20 Wahlen


Um die Einsetzung eines Wahlausschusses bei Nachwahlen ohne Kandidaten zu verhindern die GO wie folgt ergänzen:

(1) Zur Durchführung von Wahlen beruft die Vollversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen.

(1) Zur Durchführung von Wahlen beruft die Vollversammlung einen Wahlausschuss von drei Personen. Bei Nachwahlen entfällt dies sofern es keine Kandidaten vorgeschlagen sind.


Diskussionen

  • thomas_ettererr Jugendverbände
    +3

    Nur eine Nachfrage zur Logik des Vorschlages: Wie soll formal richtig festgestellt werden, dass es keine Kandidaten gibt?

    Bisher ist der Ablauf: 1. Es wird ein Wahlausschuss gewählt 2. Es wird ein Leiter des Wahlausschusses gewählt 3. Es wird die Anzahl der Wahlberechtigten festgestellt und dann erst 4. Wird nach Kandidatinnen gefragt

    Wer stellt also fest, dass es keine Kandidaten gibt?

    • UdoRathje Jugendverbände mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +1

      Der Sitzungsleiter stellt die Frage in der VV die sonst der Wahlausschuss stellen würde. Nachdem Kandidaten selten vom Himmel fallen ist in der Regel vorher schon bekannt, ob in das Wahlverfahren eingestiegen werden muss. Und wenn einer spontan jemanden vorschlägt ist es noch nicht zu spät einen Wahlausschuss zu bilden.

      • MartinBr mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
        +2

        Hier pflichte ich StefanHofer bei. Selbstverständlich ist die Wahlprozedur ein gewisser Aufwand. Allerdings wählen in einer VV sowohl neue Delegierte und Delegierte, welche den Jugendring bzw. das Prozedere bereits kennen. Hierbei kann es, so finde ich, für neue Delegierte durchaus abschreckend wirken wenn der Wahlprozess einfach "übergangen" wird. Ich möchte es noch einmal anders formulieren: In der Tat sind mögliche Kandidaten oftmals bereits bekannt, aber nicht immer. Der genaue Wortlaut könnte also u. U. so lauten in der VV: "Im Vorfeld sind uns keine Kandidaten benannt oder vorgeschlagen worden. Sollte sich in unseren Reihen ein Kandidat zur Verfügung stellen, so soll er sich jetzt melden. Ansonsten findet keine Wahldurchführung statt." Das suggeriert der VV meiner persönlichen Meinung nach ein wenig, dass man möglichst schnell das Thema vom Tisch haben will. Besonders neue und evtl. sehr junge Delegierte werden sich, so denke ich, nicht immer extra melden, auch wenn sie potentielle Kandidaten wären, da man sich nicht unbeliebt machen will. Die klassische, formelle Einleitung des Wahlverfahrens hingegen zeigt allen Delegierten, dass eine Kandidatur ernsthaft erwünscht bzw. wichtig ist und hebt die zu wählende Position ein wenig hervor. Insbesondere ist es positiv, dass mit dem Wahlausschuss ein neutraler Moderator gefunden wird, welcher zur Kandidatur auffordert.

      • StefanHofer große Jugendringe
        +2

        Aus meiner Sicht sollte formell in das Wahlverfahren eingestiegen werden, da nicht immer im Vorfeld abzusehen ist, dass kein Kandidat zur Verfügung steht. Es ist nicht auszuschließen, dass sich kurzfristig nicht noch Kandidaten zur Verfügung stehen.

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