Ich kann das Argument der Transparenz zwar befürworten, allerdings würde es mir genügen, hier vom Vorstand dann informiert zu werden. Denn: Ein Feststellungsbeschluss ist m.E. nach eine reine Formalie ohne echten Beschlusscharakter. Was passiert, wenn ein Feststellungsbeschluss abgelehnt wird (oder sich alle enthalten) ? zB Anerkennung eines Jugendverbands im SJR/KJR, der auf Landesebene schon aufgenommen ist ? Ist das eindeutig geregelt ?
Dann stellt sich mir die Frage, für was es den Feststellungsbeschluss überhaupt braucht.