Christian_Agi Großstadtjugendringe
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Ich halte das alles für nicht zwingend - es geht ja im Ergebnis eigentlich eher um eine Körperschafts-interne Schiedsinstanz, die eher mit einem Partei-Schiedsgericht als einem Schiedsgericht im BGB-Sinne vergleichbar sein dürften. Hier ginge dann in meinen Augen z.B. auch, die Schiedsrichter durch den Hauptausschuss wählen zu lassen. Die Frage ist allerdings, ob solche Streitigkeiten wirklich nicht eine solche Ausnahme sind, dass sich sowas lohnen würde?