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Wie an anderer Stelle schon geschrieben, bin ich der Meinung, dass die Verpflichtung zur Mitarbeit in der VV (also z.B. durch Delegiertenteilnahme in der VV) für große Jugendverbände genauso wie für örtliche Jugendgemeinschaften gelten muss. Das wäre eine Form von Gleichberechtigung.
Wie soll das ausgestaltet werden?
Wenn ich im Frühjahr nur mit drei Delegierten komme, aber im Herbst wieder mit vier da bin, dann würde mein "Delegierten-FEHL-Zähler" wieder auf "0" gesetzt werden?
Konsequenz wäre auch, dass es für die Bezirksausschüsse gelten müsste.
Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
Wie an anderer Stelle schon geschrieben, bin ich der Meinung, dass die Verpflichtung zur Mitarbeit in der VV (also z.B. durch Delegiertenteilnahme in der VV) für große Jugendverbände genauso wie für örtliche Jugendgemeinschaften gelten muss. Das wäre eine Form von Gleichberechtigung. Wie soll das ausgestaltet werden? Wenn ich im Frühjahr nur mit drei Delegierten komme, aber im Herbst wieder mit vier da bin, dann würde mein "Delegierten-FEHL-Zähler" wieder auf "0" gesetzt werden? Konsequenz wäre auch, dass es für die Bezirksausschüsse gelten müsste.