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    MatthiasFack BJR-Geschäftsstelle · angelegt
     

    Lieber Christian, lieber Gerhard, dann sind wir ja eigentlich insgesamt einer Meinung. Wenn die Verantwortung vor Ort weiter gestärkt werden soll, und die einzigartige Form der Körperschaft aufrechterhalten werden soll, ist das etwas, was ich ausserordentlich begrüße. Die Argumentation im Post schien aber dahin zu gehen, als ob das jetzt nicht der Fall wäre in der bisherigen Satzung. Die relevanten Paragraphen sind ja oben angesprochen. Hier ist die Subsidiarität bereits zugrundegelegt und ausformuliert. Und hier wird bereits sehr viel, sehr selbständig ohne Einfluss des BJRs gemacht (wie z.B. in eurem Fall eine eigene FO). Wenn aber der gemeinsame Rahmen der Körperschaft nicht verlassen werden soll, werden manche Dinge eben nicht gehen, nämlich v.a. dann, wenn Haftungsfragen damit verbunden sind, deren negative Auswirkung die gesamte Körperschaft und damit alle anderen schädigen könnten. Und dann, wenn es keinen Rahmen mehr gibt, über den es eine Rechtsaufsicht geben kann. Auch die Mitgliedschaft ist hiervon betroffen, über die vorgeschlagen wird, vor Ort selbst und eigenständig entscheiden zu wollen. Damit ist nicht berücksichtigt, dass eben nicht der örtliche Jugendring in einer Körperschaft irgendwo beitritt, sondern die gesamte Körperschaft. Folgerichtig muss der Landesvorstand über solche Dinge entscheiden. Der Vorschlag, die Gliederung gibt sich eine eigene Geschäftsordnung selbst und der BJR (also die Landesebene - der Lavo oder wer auch immer) legt eine Mustersatzung fest - verstehe ich dabei nicht. Denn eine Satzung muss halt mal für das Ganze gelten und die Geschäftsordnung ist bereits jetzt individualisierbar. Wenn dahinter das Anliegen steht, binnendifferenzierter die künftige Satzung gestalten zu wollen, trifft das voll die Zielsetzung des Satzungsreformprozesses. Hierzu gibt es ja an anderer Stelle Vorschläge. Die Form und Fristen nach örtlichen Gepflogenheiten gestalten zu wollen bedeutet für mich einfach, jeder macht halt das wie er will. Das heißt es besteht die Gefahr, dass jeder auch nur auf sich achtet und nicht den Blick auf das Ganze wendet. Das heißt, für mich besteht hier wirklich Grundlagen die Gefahr die Körperschaft des BJR würde damit aufgekündigt. Ich weiß aber nicht, ob gerade in einem zunehmend digitalisierten Zeitalter, dies auch die richtige Fragestellung ist. Aber auch hier gibt es an anderer Stelle bereits Vorschläge. Alles in allem sind die Anmerkungen, die von euch gemacht werden für mich zu unkonkret, um herauslesen zu können, was ihr konkret verändern möchtet, damit die bereits zugrunde gelegte subsidäre Satzung noch besser wirken kann. Vielleicht könnt ihr da bis zum 29. noch konkrete Vorschläge machen.