+6

Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken


Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu treffen, Aufgaben selbständig zu erledigen bzw. für deren Erledigung zu sorgen. Den Gliederungen des BJR wird eine höhere Kompetenz bei der Aufgabenerfüllung durch Kompetenzübertragung ermöglicht. Dies soll von den personellen und strukturellen Voraussetzungen der Gliederung abhängig gemacht werden.

Exemplarisch bedeutet dies:

• die Genehmigungsvorbehalte bei Verträgen der Gliederungen werden gelockert. Vertragsfreiheit (z.B. arbeitsrechtliche Vertragsfreiheit) in definierten Handlungsfeldern (wie z.B. § 11 SGB VIII) bei fachlich gut ausgestatteter Geschäftsstelle. Maßgabe ist die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gliederung und nicht die landesweite Einheitlichkeit der Regelung für alle Gliederungen – siehe § 8, 15, 17

• Entscheidungsrecht der Stadt- und Kreisjugendringe über die Mitgliedschaft in Vereinen, Bündnissen etc. (Koalitionsfreiheit) auf örtlicher Ebene – siehe § 8, 15, 17

• die Gliederungen geben sich ihre Geschäftsordnung selbst. Der BJR legt nur die Mindeststandards fest und legt eine Mustersatzung als Empfehlung vor – siehe § 16

• die Form und Frist der Ladung zur Vollversammlung richtet sich nach den örtlichen Gepflogenheiten – siehe § 12 ff


Diskussionen

  • Stefanie_Lux Großstadtjugendringe ist dafür
    +4

    Lieber Matthias, lieber Michael, keine Sorge, uns geht es in keinem Fall darum die Körperschaft bzw. den BJR aufzulösen. Im Gegenteil, wir wollen ihn stärken. Die Subsiarität ist eines der zentralen Prinzipien der Jugendarbeit. Unser Anliegen ist es dieses noch stärker in einer neuen Satzung zu verankern und dadurch zum Tragen bringen zu können. Mein Bild davon: Vielfältigkeit zulassen und unterstützen. Wenn ich mich recht erinnere ist doch genau dieses Anliegen, das zentrale an eine neue Satzung und die Art und Weise wie der Diskussions- und Beteiligungsprozess angelegt ist spiegelt diese Intention wieder. Deshalb würde ich die Diskussion gerne zunächst in eine Richtung lenken, die keine Denkverbote sondern Optionen und Spielräume eröffnet. Mir ist bewusst, dass sich an der einen oder anderen Stelle Fragen z. B. nach der Haftung etc. stellen werden. Diese Hürden sollten uns in meinen Augen aber nicht dazu veranlassen davor stehen zu bleiben sondern zu überlegen was wir brauchen um diese zu überspringen. (Verbandliche) Jugendarbeit zukunftsfähig aufzustellen, dabei die Unterschiedlichkeit der Verbände und Gliederungen ernst zu nehmen und Vielfalt zu ermöglichen bzw. zu unterstützen sind die zentralen Forderungen des KJR München Stadt an eine neue BJR Satzung. Ungern möchte ich an dieser Stelle ins "kleinklein" gehen. Meines Erachtens wäre dies der zweite vor dem ersten Schritt. Ich freue mich auf konstruktive Gespräch im Rahmen der Konsulationsrunde.

    • Michael_Voss Sonstige Jugendverbände ist dafür
      +2

      Liebe Steffi, du hast es sehr treffend auf den Punkt gebracht. Ja, dass was du schreibst trifft die Intension des breit angelegten Reformprozesses, den ja Matthias als Präsident mit dem Landesvorstand sehr aktiv angestoßen haben. Gleichzeitig sehe ich natürlich auch immer die uns als Köprerschaft bindenden Vorgaben aus dem BGB und v.a. auch aus dem Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG), siehe hier: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGSG-32 ...und da kann ich mich eben nicht davon lösen, dass das "drehen an einem Rad", gleichzeitig sich Veränderungen an anderer Stelle ergeben. Wie du formulierst: es müssen Optionen und Spielräume eröffnet werden! Ich freue mich auch auf die Gespräche bei den Konsultationsrunden. Auf jeden Fall finde ich es schon heute toll, wie viele Kolleginnnen und Kollegen sich bisher mit Vorschlägen oder Kommentierungen beteiligt haben.

      • Gerhard Mayer Großstadtjugendringe
        +1

        Lieber Michael, ich halte es auch für wichtig das bei den Konsultationsrunden zu vertiefen. Aus meiner Sicht sind selbstverständlich die Satzung des BJR, das AGSG (und dort vor allem der Artikel 32) und das SGB VIII die zentralen Grundlagen für unseren Jugendring. Es ist keine Frage, dass wir uns im Einklang mit dem BGB und anderer geltender Rechtsnormen befinden müssen. Ich halte eine Diskussion der eingebrachten Themen in diesem Bereich für sinnvoll und Lösungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen für möglich.

  • Michael_Voss Sonstige Jugendverbände ist dagegen
    +2

    Aus meiner Sicht bedeutet dieser Vorschlag in weiten Zügen die Auflösung der Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) Bayerischer Jugendring.

    • MatthiasFack BJR-Geschäftsstelle ist dagegen
      +2

      Nicht nur in weiten Teilen. Dieser Vorschlag bedeutet faktisch die Auflösung des Bayerischen Jugendrings.

      • Christian_Agi Großstadtjugendringe ist dafür
        +3

        Könntet ihr das etwas genauer begründen? Ich sehe nicht, warum es die Körperschaft auflösen - oder auch nur schwächen - sollte, wenn die lokalen Gliederungen mehr Spielraum bekommen und damit im Bereich ihres Kreises/ihrer Stadt flexibler und selbstständiger agieren und auch so gegenüber den jeweiligen politischen Gremien auftreten können? Ich glaube, dass das im Ergebnis den BJR sogar stärken könnte. Ich denke auch, niemand stellt ernsthaft in Frage, dass das natürlich nur unter der (Rechts-)Aufsicht des Landesvorstands als Leitungsorgan der Körperschaft funktioniert und natürlich seine Grenzen haben muss. Aber dass die Körperschaft gefährdet wird, wenn die Kreis-/Stadtjugendringe z.B. über mehr als nur (gefühlte) vier Lücken in der MusterGO entscheiden dürfen, kann ich jetzt nicht nachvollziehen.

        • MatthiasFack BJR-Geschäftsstelle
          +4

          Lieber Christian, lieber Gerhard, dann sind wir ja eigentlich insgesamt einer Meinung. Wenn die Verantwortung vor Ort weiter gestärkt werden soll, und die einzigartige Form der Körperschaft aufrechterhalten werden soll, ist das etwas, was ich ausserordentlich begrüße. Die Argumentation im Post schien aber dahin zu gehen, als ob das jetzt nicht der Fall wäre in der bisherigen Satzung. Die relevanten Paragraphen sind ja oben angesprochen. Hier ist die Subsidiarität bereits zugrundegelegt und ausformuliert. Und hier wird bereits sehr viel, sehr selbständig ohne Einfluss des BJRs gemacht (wie z.B. in eurem Fall eine eigene FO). Wenn aber der gemeinsame Rahmen der Körperschaft nicht verlassen werden soll, werden manche Dinge eben nicht gehen, nämlich v.a. dann, wenn Haftungsfragen damit verbunden sind, deren negative Auswirkung die gesamte Körperschaft und damit alle anderen schädigen könnten. Und dann, wenn es keinen Rahmen mehr gibt, über den es eine Rechtsaufsicht geben kann. Auch die Mitgliedschaft ist hiervon betroffen, über die vorgeschlagen wird, vor Ort selbst und eigenständig entscheiden zu wollen. Damit ist nicht berücksichtigt, dass eben nicht der örtliche Jugendring in einer Körperschaft irgendwo beitritt, sondern die gesamte Körperschaft. Folgerichtig muss der Landesvorstand über solche Dinge entscheiden. Der Vorschlag, die Gliederung gibt sich eine eigene Geschäftsordnung selbst und der BJR (also die Landesebene - der Lavo oder wer auch immer) legt eine Mustersatzung fest - verstehe ich dabei nicht. Denn eine Satzung muss halt mal für das Ganze gelten und die Geschäftsordnung ist bereits jetzt individualisierbar. Wenn dahinter das Anliegen steht, binnendifferenzierter die künftige Satzung gestalten zu wollen, trifft das voll die Zielsetzung des Satzungsreformprozesses. Hierzu gibt es ja an anderer Stelle Vorschläge. Die Form und Fristen nach örtlichen Gepflogenheiten gestalten zu wollen bedeutet für mich einfach, jeder macht halt das wie er will. Das heißt es besteht die Gefahr, dass jeder auch nur auf sich achtet und nicht den Blick auf das Ganze wendet. Das heißt, für mich besteht hier wirklich Grundlagen die Gefahr die Körperschaft des BJR würde damit aufgekündigt. Ich weiß aber nicht, ob gerade in einem zunehmend digitalisierten Zeitalter, dies auch die richtige Fragestellung ist. Aber auch hier gibt es an anderer Stelle bereits Vorschläge. Alles in allem sind die Anmerkungen, die von euch gemacht werden für mich zu unkonkret, um herauslesen zu können, was ihr konkret verändern möchtet, damit die bereits zugrunde gelegte subsidäre Satzung noch besser wirken kann. Vielleicht könnt ihr da bis zum 29. noch konkrete Vorschläge machen.

      • Gerhard Mayer Großstadtjugendringe ist dafür
        +1

        Lieber Michael, lieber Matthias, Eure Interpretation ist nicht das was mit dem Vorschlag intendiert war. Es geht nicht um die Auflösung des BJR. Die exemplarischen Beispiele belegen das m.E. - es soll, selbstverständlich im Rahmen der K.d.ö.R., diskutiert werden was da möglich ist.

        • FranzSchnitzlbaumer Großstadtjugendringe ist dafür
          0

          Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht um die Abschaffung der Körperschaft, sondern um den Grundsatz, dass die Landesebene nur da eingreifen soll, wo die örtliche Ebene nicht in der Lage ist, Entscheidungen eigenständig zu treffen, Aufgaben selbständig zu erledigen bzw. für deren Erledigung zu sorgen. Es ist richtig, dass die bestehende Satzung bereits in weiten Teilen einen derartigen Charakter hat. Es gibt aber aus der Sicht von München-Stadt ein paar Dinge, die man noch entspannter angehen könnte. So ist es unserer Meinung nach z.B. nicht erforderlich jeden einzelnen Arbeitsvertrag der Gliederung KJR M-Stadt dem Landesvorstand vorzulegen. Das dahinter stehende Anliegen liesse sich sicher reccourcenschonender organsisieren. Auch das Thema der Migliedschaft von Initiativen kann z.B. differenziert werden in Dauermitgliedschaft mit allen Rechten (wie z.B. Anerkennung § 75) und in zeitlich limitierte Einstiegsmöglichkeit (mit geringeren Rechten), die zu Beginn die Hürden senkt. Bei der jetzt schon bestehenden Individualisierbarkeit der GO wäre sicher auch noch Luft nach oben. Der o.g. Grundsatz soll auch jeden Fall unsereren Standpunkt für eine Vielzahl von Detailfragen signalisieren, die ja dann im Laufe des Prozesses noch zu diskutieren sind.

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