Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu treffen, Aufgaben selbständig zu erledigen bzw. für deren Erledigung zu sorgen. Den Gliederungen des BJR wird eine höhere Kompetenz bei der Aufgabenerfüllung durch Kompetenzübertragung ermöglicht. Dies soll von den personellen und strukturellen Voraussetzungen der Gliederung abhängig gemacht werden.
Exemplarisch bedeutet dies:
• die Genehmigungsvorbehalte bei Verträgen der Gliederungen werden gelockert. Vertragsfreiheit (z.B. arbeitsrechtliche Vertragsfreiheit) in definierten Handlungsfeldern (wie z.B. § 11 SGB VIII) bei fachlich gut ausgestatteter Geschäftsstelle. Maßgabe ist die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gliederung und nicht die landesweite Einheitlichkeit der Regelung für alle Gliederungen – siehe § 8, 15, 17
• Entscheidungsrecht der Stadt- und Kreisjugendringe über die Mitgliedschaft in Vereinen, Bündnissen etc. (Koalitionsfreiheit) auf örtlicher Ebene – siehe § 8, 15, 17
• die Gliederungen geben sich ihre Geschäftsordnung selbst. Der BJR legt nur die Mindeststandards fest und legt eine Mustersatzung als Empfehlung vor – siehe § 16
• die Form und Frist der Ladung zur Vollversammlung richtet sich nach den örtlichen Gepflogenheiten – siehe § 12 ff
Stefanie_Lux Großstadtjugendringe ist dafür
Lieber Matthias, lieber Michael, keine Sorge, uns geht es in keinem Fall darum die Körperschaft bzw. den BJR aufzulösen. Im Gegenteil, wir wollen ihn stärken. Die Subsiarität ist eines der zentralen Prinzipien der Jugendarbeit. Unser Anliegen ist es dieses noch stärker in einer neuen Satzung zu verankern und dadurch zum Tragen bringen zu können. Mein Bild davon: Vielfältigkeit zulassen und unterstützen. Wenn ich mich recht erinnere ist doch genau dieses Anliegen, das zentrale an eine neue Satzung und die Art und Weise wie der Diskussions- und Beteiligungsprozess angelegt ist spiegelt diese Intention wieder. Deshalb würde ich die Diskussion gerne zunächst in eine Richtung lenken, die keine Denkverbote sondern Optionen und Spielräume eröffnet. Mir ist bewusst, dass sich an der einen oder anderen Stelle Fragen z. B. nach der Haftung etc. stellen werden. Diese Hürden sollten uns in meinen Augen aber nicht dazu veranlassen davor stehen zu bleiben sondern zu überlegen was wir brauchen um diese zu überspringen. (Verbandliche) Jugendarbeit zukunftsfähig aufzustellen, dabei die Unterschiedlichkeit der Verbände und Gliederungen ernst zu nehmen und Vielfalt zu ermöglichen bzw. zu unterstützen sind die zentralen Forderungen des KJR München Stadt an eine neue BJR Satzung. Ungern möchte ich an dieser Stelle ins "kleinklein" gehen. Meines Erachtens wäre dies der zweite vor dem ersten Schritt. Ich freue mich auf konstruktive Gespräch im Rahmen der Konsulationsrunde.