Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
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Könntest du konkrete Beispiele nennen, wo die angemessenen Beteiligung nicht erfolgt. Bei den landesweiten BJR-Arbeitstagungen mit den GF, den KJR-SJR-Vorsitzenden (2x im Jahr), zwei landesweite Arbeitstagungen der BezJR und den zusätzlichen Arbeitstagungen auf der bezirklichen Ebene werden doch vor allen relevanten Entscheidungen eine Beteiligung gesucht. Satzungsänderungen werden im Hauptauschuss traditionell immer erst in 2. Lesung zur Abstimmung gestellt.