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Ein Blick in die Satzung bzw. in die Erläuterungen:
"In Satz 5 des Abs. 2 ist das Sammelvertretungsprinzip verankert, das seit langem praktiziert wird. Dieses Prinzip ist eine Ergänzung zum paritätischen Vertretungsrecht. Ähnlich wie die Vertretungsbeschränkung für örtliche Jugendgemeinschaften und Jugend- initiativen in den Vollversammlungen der Stadt- und Kreisjugendringe soll es verhindern, dass die Kräfteverhältnisse in den beschließenden Versammlungen unüberschaubar und für die Partner im Jugendring evtl. auch unzumutbar werden. So müssen sich Jugendverbände, die sich in Dachorganisationen (z.B. Bund der Deutschen Katholischen Jugend) oder zu Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen haben, auch im Bayerischen Jugendring gemeinsam vertreten. Sie haben also beispielsweise im Hauptausschuss nur eine Stimme oder zwei Stimmen, gleichgültig ob sie nun drei oder zehn Teilverbände repräsentieren."
Der Wegfall der Sammelvertretung könnte bedeuten, dass es dann z.B. zur selbständigen Vertretung von bisherigen Landesverbänden (Teilnverbänden) in den Dachorganisaitonen kommt. Für den Sport wären dies z.B. allein schon bis zu 55 Organisationen, dabei würden dann sogar vier weitere große Jugendverbände entstehen...
Michael_Voss Jugendverbände Sonstige ist dagegen
Ein Blick in die Satzung bzw. in die Erläuterungen:
"In Satz 5 des Abs. 2 ist das Sammelvertretungsprinzip verankert, das seit langem praktiziert wird. Dieses Prinzip ist eine Ergänzung zum paritätischen Vertretungsrecht. Ähnlich wie die Vertretungsbeschränkung für örtliche Jugendgemeinschaften und Jugend- initiativen in den Vollversammlungen der Stadt- und Kreisjugendringe soll es verhindern, dass die Kräfteverhältnisse in den beschließenden Versammlungen unüberschaubar und für die Partner im Jugendring evtl. auch unzumutbar werden. So müssen sich Jugendverbände, die sich in Dachorganisationen (z.B. Bund der Deutschen Katholischen Jugend) oder zu Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen haben, auch im Bayerischen Jugendring gemeinsam vertreten. Sie haben also beispielsweise im Hauptausschuss nur eine Stimme oder zwei Stimmen, gleichgültig ob sie nun drei oder zehn Teilverbände repräsentieren."
Der Wegfall der Sammelvertretung könnte bedeuten, dass es dann z.B. zur selbständigen Vertretung von bisherigen Landesverbänden (Teilnverbänden) in den Dachorganisaitonen kommt. Für den Sport wären dies z.B. allein schon bis zu 55 Organisationen, dabei würden dann sogar vier weitere große Jugendverbände entstehen...