Ich würde das Verfahren zur Benachrichtigung bei drohendem Verlust des Vertretungsrechts nicht in der Satzung regeln. Es ist schlimm genug, das einige Verbände nicht wissen was bei ihnen passiert (und dann in der Jugendring-Geschäftsstelle nachfragen, wer denn ihre Delegierten sind...). Ich sehe die Vorwarnung an die Landesebene bestenfalls als Service, aber nicht als Satzungsrechtliche Voraussetzung zum Wegfall von Vertretungsrechten - das würde bedeuten bei inkorrekter Benachrichtigung wäre der folgende Beschluß nichtig und müsste revidiert werden.
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