Gerhard Mayer Großstadtjugendringe
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Lieber Michael, ich halte es auch für wichtig das bei den Konsultationsrunden zu vertiefen. Aus meiner Sicht sind selbstverständlich die Satzung des BJR, das AGSG (und dort vor allem der Artikel 32) und das SGB VIII die zentralen Grundlagen für unseren Jugendring. Es ist keine Frage, dass wir uns im Einklang mit dem BGB und anderer geltender Rechtsnormen befinden müssen. Ich halte eine Diskussion der eingebrachten Themen in diesem Bereich für sinnvoll und Lösungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen für möglich.