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Diesen Vorschlag halten wir für sehr schwierig. Einerseits wird dadurch der SJR/KJR zu einer Art "Kontrollinstanz" der Jugendverbände, dabei sollen doch die Jugendverbände in den Vollversammlungen den Jugendring kontrollieren.
Die Verschärfung der Regelung auf Zweimal in Folge halten wir aus unserer Erfahrung für sehr schwierig. In den seltensten Fällen ist es böser Wille der Verbände oder Uninteresse, dass man nicht an der Vollversammlung teilnimmt. Oft liegt es schlicht weg daran, dass äußere Umstände eine Teilnahme verhindern.
Auch den Nachweis der noch existierenden ehrenamtlichen Jugendarbeit halte ich für schwierig. Wie soll dieser aussehen? Wer beurteilt dann, ob die Arbeit ausreichend ist? Außerdem finde ich dies eine unangebrachte Belastung der Ehrenamtlichen, die sich dadruch kontrolliert fühlen.
thomas_ettererr Jugendverbände
Diesen Vorschlag halten wir für sehr schwierig. Einerseits wird dadurch der SJR/KJR zu einer Art "Kontrollinstanz" der Jugendverbände, dabei sollen doch die Jugendverbände in den Vollversammlungen den Jugendring kontrollieren.
Die Verschärfung der Regelung auf Zweimal in Folge halten wir aus unserer Erfahrung für sehr schwierig. In den seltensten Fällen ist es böser Wille der Verbände oder Uninteresse, dass man nicht an der Vollversammlung teilnimmt. Oft liegt es schlicht weg daran, dass äußere Umstände eine Teilnahme verhindern.
Auch den Nachweis der noch existierenden ehrenamtlichen Jugendarbeit halte ich für schwierig. Wie soll dieser aussehen? Wer beurteilt dann, ob die Arbeit ausreichend ist? Außerdem finde ich dies eine unangebrachte Belastung der Ehrenamtlichen, die sich dadruch kontrolliert fühlen.