Auch wenn es stimmt, das es gelegentlich vorkommt das bei einem Feststellungsbeschluss über "falsche" Dinge diskutiert wird, eine reine Formalie ist es auch nicht.
Zwar steht nicht zur Debatte ob ich den Antragsteller dabeihaben möchte. *möchte.
Sehrwohl aber ob der Antragsteller tatsächlich tätig ist. Wenn der Vorstand/die Geschäftsstelle hier schlampig gearbeitet hat und der Antragsteller auch nicht vor Ort ist, kann eine voräufige Zurückweisung der Feststellung durchaus angebracht sein.