FranzSchnitzlbaumer Großstadtjugendringe ist dafür
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht um die Abschaffung der Körperschaft, sondern um den Grundsatz, dass die Landesebene nur da eingreifen soll, wo die örtliche Ebene nicht in der Lage ist, Entscheidungen eigenständig zu treffen, Aufgaben selbständig zu erledigen bzw. für deren Erledigung zu sorgen. Es ist richtig, dass die bestehende Satzung bereits in weiten Teilen einen derartigen Charakter hat. Es gibt aber aus der Sicht von München-Stadt ein paar Dinge, die man noch entspannter angehen könnte. So ist es unserer Meinung nach z.B. nicht erforderlich jeden einzelnen Arbeitsvertrag der Gliederung KJR M-Stadt dem Landesvorstand vorzulegen. Das dahinter stehende Anliegen liesse sich sicher reccourcenschonender organsisieren. Auch das Thema der Migliedschaft von Initiativen kann z.B. differenziert werden in Dauermitgliedschaft mit allen Rechten (wie z.B. Anerkennung § 75) und in zeitlich limitierte Einstiegsmöglichkeit (mit geringeren Rechten), die zu Beginn die Hürden senkt. Bei der jetzt schon bestehenden Individualisierbarkeit der GO wäre sicher auch noch Luft nach oben. Der o.g. Grundsatz soll auch jeden Fall unsereren Standpunkt für eine Vielzahl von Detailfragen signalisieren, die ja dann im Laufe des Prozesses noch zu diskutieren sind.