Ich stimme AndreasGinger inhaltlich fast komplett zu, allerdings würde ich es wie folgt ergänzen:
"postalisch oder per E-Mail. Bei Einberufung via E-Mail können Jugendgemeinschaften und - initiativen mit einem rechtzeitig gestellten, gesonderten, begründeten schriftlichen Antrag an die Vorstandschaft eine postalische Einladung für ihre Delegierte beantragen."
Begründung:
Zwar besitzt heutzutage nahezu jede Person eine E-Mail Adresse, allerdings kann nicht sichergestellt werden, dass wirklich jede Person eine solche besitzt und nutzt. Aus diesem Grund würde ich auf Antrag eine postalische Einladung für diese Personen zulassen. Um derartige Anfragen zu kanalisieren und den Arbeitsaufwand des Vorstands gering zu halten würde ich eine solche Regelung immer für den gesamten Verband bzw. die gesamte Jugendgemeinschaft/-initiative geltend machen.