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In diesem Sinne ist ja nicht der SKJ/KJR die Kontrollinstanz, sondern die Vollversammlung, also die Vertreter der Verbände.
Eine existierende Jugendarbeit kann man durch ein Jahresprogramm/Arbeitsbericht bzw. dokumentierte durchgeführte Aktionen (Fotos, Zeitungsartikel) belegen. Die Beurteilung, ob diese Arbeit ausreichend ist, übernimmt die Vollversammlung durch ihr Abstimmungsverhalten.
Ich glaube auch nicht, dass dieser Nachweis so umfangreich ist, dass er eine unangebrachte Belastung für Ehrenamtliche ist.
Johannes_Rieber mittlere und mittelgroße Jugendringe
In diesem Sinne ist ja nicht der SKJ/KJR die Kontrollinstanz, sondern die Vollversammlung, also die Vertreter der Verbände.
Eine existierende Jugendarbeit kann man durch ein Jahresprogramm/Arbeitsbericht bzw. dokumentierte durchgeführte Aktionen (Fotos, Zeitungsartikel) belegen. Die Beurteilung, ob diese Arbeit ausreichend ist, übernimmt die Vollversammlung durch ihr Abstimmungsverhalten.
Ich glaube auch nicht, dass dieser Nachweis so umfangreich ist, dass er eine unangebrachte Belastung für Ehrenamtliche ist.