Die Genehmigung von Verträgen mit kommunalen Gebietskörperschaften verursacht sowohl bei den örtlichen Jugendringen als auch beim BJR zusätzliche Arbeit und einen bürokratischen Aufwand. Langwierige Genehmigungsprozesse könnten dazu führen, dass Kommunen lieber Verträge mit flexibleren oder direkt greifbaren Einrichtungen wie der Kommunalen Jugendarbeit oder privaten Anbietern eingehen. Eine Rückübertragung von Aufgaben an die Kommunale Jugendarbeit könnte als Gefahr drohen.
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