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    KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe · angelegt
     

    Ergänzungsantrag § 12 f neu:

    eine_n Vertreter_in der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler. Diese_r Vertreter_in wird durch die Arbeitstagung der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler gewählt.

    Begründung:

    Es besteht analog zu den VJM ein großes jugendpolitisches Interesse, die außerschulische Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler zu stärken und neben dem LSV in die Arbeit des BJR einzubinden.