Ergänzungsantrag § 12 f neu:
eine_n Vertreter_in der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler. Diese_r Vertreter_in wird durch die Arbeitstagung der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler gewählt.
Begründung:
Es besteht analog zu den VJM ein großes jugendpolitisches Interesse, die außerschulische Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler zu stärken und neben dem LSV in die Arbeit des BJR einzubinden.