KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe
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Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 e neu:

zwei gewählte Sprecher_innen der Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler.

Begründung:

Es besteht ein großes jugendpolitisches Interesse die Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler zu stärken und in die Arbeit der Stadt- und Kreisjugendringe einzubinden.