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    KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe · angelegt
     

    Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 e neu:

    zwei gewählte Sprecher_innen der Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler.

    Begründung:

    Es besteht ein großes jugendpolitisches Interesse die Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler zu stärken und in die Arbeit der Stadt- und Kreisjugendringe einzubinden.