Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 e neu:
zwei gewählte Sprecher_innen der Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler.
Begründung:
Es besteht ein großes jugendpolitisches Interesse die Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler zu stärken und in die Arbeit der Stadt- und Kreisjugendringe einzubinden.