KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe
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Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 f neu:

zwei gewählte Sprecher_innen der Interessensvertretung der Studierenden, wenn sich in der Gebietskörperschaft der Stadt- und Kreisjugendringe eine Hochschule befindet.

Begründung: Es besteht ein großes jugendpolitisches Interesse die Interessensvertretung der Studierenden zu stärken und in die Arbeit der Stadt- und Kreisjugendringe einzubinden.