Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 f neu:
zwei gewählte Sprecher_innen der Interessensvertretung der Studierenden, wenn sich in der Gebietskörperschaft der Stadt- und Kreisjugendringe eine Hochschule befindet.
Begründung: Es besteht ein großes jugendpolitisches Interesse die Interessensvertretung der Studierenden zu stärken und in die Arbeit der Stadt- und Kreisjugendringe einzubinden.