KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe
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Änderungsantrag § 35 Abs. 6 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):

Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel ~~nicht~~ öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit hergestellt werden.

Begründung: Jugendarbeit ist vom Grundsatz her demokratisch und transparent. Daher sollte auch der Landesvorstand wie alle politischen Organe in Bayern grundsätzlich öffentlich tagen.