Änderungsantrag § 35 Abs. 6 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):
Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel ~~nicht~~ nicht öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit NichtöÖffentlichkeit hergestellt werden.
Begründung: Jugendarbeit ist vom Grundsatz her demokratisch und transparent. Daher sollte auch der Landesvorstand wie alle politischen Organe in Bayern grundsätzlich öffentlich tagen.