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    KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe · angelegt
     

    Änderungsantrag § 35 Abs. 6 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):

    Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel ~~nicht~~ nicht öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit NichtöÖffentlichkeit hergestellt werden.

    Begründung: Jugendarbeit ist vom Grundsatz her demokratisch und transparent. Daher sollte auch der Landesvorstand wie alle politischen Organe in Bayern grundsätzlich öffentlich tagen.

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    KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe · angelegt
     

    Änderungsantrag § 35 Abs. 6 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):

    Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel nicht öffentlich. Durch Beschluss kann die NichtöÖffentlichkeit hergestellt werden.

    Begründung: Jugendarbeit ist vom Grundsatz her demokratisch und transparent. Daher sollte auch der Landesvorstand wie alle politischen Organe in Bayern grundsätzlich öffentlich tagen.