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§ 38 Abs. 2 Satz 3 ...stellt der Landesvorstand die Dringlichkeit fest, kann sofort und ohne vorherige Aufforderung an den jeweiligen JR eine Ersatzmaßnhame eingeleitet werden, wo bleiben hier die "rechststaatlichen Grundsätze"?
Manfred_Muthig mittlere und mittelgroße Jugendringe
§ 38 Abs. 2 Satz 3 ...stellt der Landesvorstand die Dringlichkeit fest, kann sofort und ohne vorherige Aufforderung an den jeweiligen JR eine Ersatzmaßnhame eingeleitet werden, wo bleiben hier die "rechststaatlichen Grundsätze"?