Paragraph 31

§ 31 Aufgaben der Vollversammlung

(1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.

(2) Aufgaben der Vollversammlung sind:

a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand;

b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;

c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung der Einzelpersönlichkeiten;

d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im Hauptausschuss

g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des Vorstands; h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts; j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung an den Hauptausschuss.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.