Paragraph 31
§ 31 Aufgaben der Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.
(2) Aufgaben der Vollversammlung sind:
a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand;
b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;
c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung der Einzelpersönlichkeiten;
d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im Hauptausschuss
g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des Vorstands; h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts; j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung an den Hauptausschuss.
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