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Originalversion
§ 31 Aufgaben der Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.
(2) Aufgaben der Vollversammlung sind:
a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand;
b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;
c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung der Einzelpersönlichkeiten;
d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im Hauptausschuss
g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des Vorstands; h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts; j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung an den Hauptausschuss.
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1 | § 31 Aufgaben der Vollversammlung |
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3 | (1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der |
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5 | im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings. |
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7 | (2) Aufgaben der Vollversammlung sind: |
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9 | a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von |
10 | Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die |
11 | Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine |
12 | Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand; |
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14 | b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen; |
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16 | c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der |
17 | Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst |
18 | nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung |
19 | der Einzelpersönlichkeiten; |
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21 | d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung |
22 | e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand |
23 | zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden |
24 | f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand |
25 | zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im |
26 | Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf |
27 | Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im |
28 | Hauptausschuss |
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30 | g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des |
31 | Vorstands; |
32 | h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans |
33 | sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für |
34 | die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; |
35 | i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des |
36 | Rechnungsprüfungsberichts; |
37 | j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie |
38 | über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger |
39 | Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; |
40 | k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung |
41 | an den Hauptausschuss. |
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