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Originalversion
§ 31 Aufgaben der Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.
(2) Aufgaben der Vollversammlung sind:
a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand;
b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;
c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung der Einzelpersönlichkeiten;
d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im Hauptausschuss
g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des Vorstands; h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts; j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung an den Hauptausschuss.
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| 1 | § 31 Aufgaben der Vollversammlung |
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| 3 | (1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der |
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| 7 | (2) Aufgaben der Vollversammlung sind: |
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| 9 | a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von |
| 10 | Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die |
| 11 | Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine |
| 12 | Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand; |
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| 14 | b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen; |
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| 16 | c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der |
| 17 | Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst |
| 18 | nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung |
| 19 | der Einzelpersönlichkeiten; |
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| 21 | d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung |
| 22 | e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand |
| 23 | zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden |
| 24 | f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand |
| 25 | zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im |
| 26 | Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf |
| 27 | Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im |
| 28 | Hauptausschuss |
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| 30 | g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des |
| 31 | Vorstands; |
| 32 | h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans |
| 33 | sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für |
| 34 | die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; |
| 35 | i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des |
| 36 | Rechnungsprüfungsberichts; |
| 37 | j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie |
| 38 | über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger |
| 39 | Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; |
| 40 | k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung |
| 41 | an den Hauptausschuss. |
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