Vorgeschlagene Änderungen für "Paragraph 31"
            
                Originalversion
            
            
            
        
    § 31 Aufgaben der Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.
(2) Aufgaben der Vollversammlung sind:
a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand;
b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;
c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung der Einzelpersönlichkeiten;
d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im Hauptausschuss
g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des Vorstands; h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts; j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung an den Hauptausschuss.
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | § 31 Aufgaben der Vollversammlung | 
| 2 | |
| 3 | (1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der | 
| 4 | Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet | 
| 5 | im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings. | 
| 6 | |
| 7 | (2) Aufgaben der Vollversammlung sind: | 
| 8 | |
| 9 | a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von | 
| 10 | Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die | 
| 11 | Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine | 
| 12 | Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand; | 
| 13 | |
| 14 | b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen; | 
| 15 | |
| 16 | c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der | 
| 17 | Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst | 
| 18 | nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung | 
| 19 | der Einzelpersönlichkeiten; | 
| 20 | |
| 21 | d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung | 
| 22 | e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand | 
| 23 | zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden | 
| 24 | f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand | 
| 25 | zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im | 
| 26 | Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf | 
| 27 | Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im | 
| 28 | Hauptausschuss | 
| 29 | |
| 30 | g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des | 
| 31 | Vorstands; | 
| 32 | h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans | 
| 33 | sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für | 
| 34 | die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; | 
| 35 | i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des | 
| 36 | Rechnungsprüfungsberichts; | 
| 37 | j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie | 
| 38 | über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger | 
| 39 | Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; | 
| 40 | k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung | 
| 41 | an den Hauptausschuss. | 
- 
        
Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.
 - 
        
Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.
 - 
        
Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.
 


Begründung