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§ 31 Aufgaben der Vollversammlung

(1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.

(2) Aufgaben der Vollversammlung sind:

a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand;

b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;

c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung der Einzelpersönlichkeiten;

d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im Hauptausschuss

g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des Vorstands; h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet; i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts; j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.; k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung an den Hauptausschuss.

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1 § 31 Aufgaben der Vollversammlung
2
3 (1) Die Vollversammlung gestaltet die Grundlagen der
4 Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings im Stadt‑/Kreisgebiet
5 im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings.
6
7 (2) Aufgaben der Vollversammlung sind:
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9 a) Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von
10 Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die
11 Tätigkeit des Stadt‑/Kreisjugendrings sowie allgemeine
12 Aufträge für die Tätigkeit an den Vorstand;
13
14 b) Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;
15
16 c) Wahl und jährliche Entlastung des Vorstands (bei der
17 Abstimmung über die Entlastung dürfen die Betroffen selbst
18 nicht mitstimmen), Wahl der Rechnungsprüfer_innen, Berufung
19 der Einzelpersönlichkeiten;
20
21 d) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
22 e) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand
23 zur Aufnahme von neuen Jugendgruppen bzw. -verbänden
24 f) Beschlussfassung über Empfehlungen an den Landesvorstand
25 zum Ausschluss von Jugendverbänden mit Sitz im
26 Hauptausschuss bzw. über Anträge an den Landesvorstand auf
27 Ausschluss einer Jugendgruppen bzw. -verbänden ohne Sitz im
28 Hauptausschuss
29
30 g) Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des
31 Vorstands;
32 h) Beschluss des Haushalts einschließlich des Stellenplans
33 sowie über Richtlinien für die Verteilung von Mitteln für
34 die Jugendarbeit im Stadt‑/Kreisgebiet;
35 i) Entgegennahme der Jahresrechnung und des
36 Rechnungsprüfungsberichts;
37 j) Entscheidung über die Übernahme kommunaler Aufgaben sowie
38 über die Wahrnehmung von Aufgaben kreisangehöriger
39 Gemeinden, die Übernahme von Betriebsträgerschaften u.ä.;
40 k) Beschlussfassung über Anträge von landesweiter Bedeutung
41 an den Hauptausschuss.

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