Paragraph 06 Abs. 2
BJR: Verlagerung des Feststellungsbeschlusses/Empfehlung auf Aufnahme in den SJR/KJR-Vorstand; die Vollversammlung wird darüber in Kenntnis gesetzt;
BJR: Verlagerung des Feststellungsbeschlusses/Empfehlung auf Aufnahme in den SJR/KJR-Vorstand; die Vollversammlung wird darüber in Kenntnis gesetzt;
Sollte in der Hoheit der VV bleiben, sonst geht das unter.
Wir sind gegen eine Verlagerung in die Vorstände. Es gehört zu unserem demokratischen Grundverständnis, dass über wesentliche Fragen - und die Mitgliedschaft eines Verbandes ist dies - das höchste Gremium, also die Vollversammlung, entscheiden muss.
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BJR
Definition von "landesweit tätig" verändern?