Paragraph 15 Abs. 4 neu
            
            
        
        BJR: Wurde die erforderliche Genehmigung für Rechtsgeschäfte gem. § 15 Abs. 2 und 3 nicht eingeholt, sind diese schwebend unwirksam bis zur Genehmigung. Ergeben sich daraus Schäden liegt die Haftung ausschließlich beim Vorstand bzw. der Geschäftsführung der Gliederung;


Alexander_Mueller mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
Zeitnahe Genehmigung? (unter 2 Wochen muss dann eingehalten werden)