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Paragraph 15 Abs. 4 neu


BJR: Wurde die erforderliche Genehmigung für Rechtsgeschäfte gem. § 15 Abs. 2 und 3 nicht eingeholt, sind diese schwebend unwirksam bis zur Genehmigung. Ergeben sich daraus Schäden liegt die Haftung ausschließlich beim Vorstand bzw. der Geschäftsführung der Gliederung;


Diskussionen

  • Alexander_Mueller mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
    +13

    Zeitnahe Genehmigung? (unter 2 Wochen muss dann eingehalten werden)

    • KreisjugendringKulmbach mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +8

      Sind die entsprechenden Ressourcen überhaupt vorhanden, eine (erforderliche zeitnahe) Genehmigung zu gewährleisten?

    • ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe
      +5

      Ich bin dafür in Fällen wo der BJR garnicht informiert wurde.

      Allerdings kann es nicht sein, das die Gliederung die Konsequenzen dafür trägt, wenn die Landesebene nicht zeitnah entscheidet.

      Vielleicht verbunden mit der Regelung das nach X Wochen die Zustimmung automatisch (durch Schweigen) als erteilt gilt?

  • KJR_Forchheim mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +6

    Wie soll eine nichtselbständige Gliederung alleinig haften????

    • ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe
      +1

      Naja, das wäre halt eine Regelung im Innenverhältnis.

  • Christian_Agi Großstadtjugendringe
    +4

    Das ist völlig unpraktikabel und jegliche Haftungsverlagerung auf Ehrenamtliche ist abzulehnen.

    • thomas_ettererr Jugendverbände
      +1

      Vor allem ist duch eine formale Haftungsmöglichkeit es noch schwieriger Ehrenamtliche zu motivieren. Wieso sollte ich mich freiwillig dem Risiko aussetzen privat haften zu müssen und das laut Satzung?

      • Nadine_Rohowsky mittlere und mittelgroße Jugendringe
        +1

        Eben. Wie soll man die Motivation zum Engagement steigern, wenn es kein Sicherungsnetz gibt? Wenn das durchgesetzt wird, müssen regelmäßig und häufig Fortbildungen für Vorstände her - und damit meine ich nicht 1x pro Jahr!

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