Paragraph 19 Abs. 3 g)
BJR: die gewählten Rechnungsprüfer; gemäß Finanzordnung sind mind. 2 und bis zu 5 Rechnungsprüfer/-innen zu wählen
BJR: die gewählten Rechnungsprüfer; gemäß Finanzordnung sind mind. 2 und bis zu 5 Rechnungsprüfer/-innen zu wählen
Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.
Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.
Informationen über den Vorschlag einsehen...
...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...
...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.
Kommentare können Sie nicht nur bewerten...
...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...
...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...
... und neue Argumente einbringen.
Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.