KJR_GO 14
Stimmenthaltungen als gültige Stimmen?
Stimmenthaltungen als gültige Stimmen?
siehe § 12 Abs. 2, der dortige Diskussionsbeitrag: Dieser Paragraph zieht sich quer durch die gesamte BJR Satzung und bringt einen immer wieder in Erklärungsnöte: Stimmenthaltungen als gültige Stimmen zu werten bedeutet letztlich sie als "nein" Stimmen zu werten. Meiner Ansicht nach ist das nicht demokratisch und eröffnet Raum für Manipulationen. Ein Willkürliches Beispiel für Manipulation: "Mögt ihr nächstes Jahr Fischsemmeln in der Vollversammlung?" 10 Ja 15 Nein 10 Enthaltungen --> Vorschlag abgelehnt, da die Mehrheit keine Fischsemmeln mag
"Sollen wir im nächsten Jahr auf Fischsemmeln in der Vollversammlung verzichten?" 15 Ja (vorher die NEIN Stimmen) 10 Nein (vorher die JA Stimmen) 10 Enthaltungen --> Vorschlag abgelehnt, denn nur eine Minderheit aller Stimmen spricht sich für den Verzicht auf Fischsemmeln aus (15 von insgesamt 35 Stimmen). D. h. aber es gibt im nächsten Jahr Fischsemmeln in der Vollversammlung, wie das eigentlich eine Minderheit der abgegebenen Stimmen wünscht.
Durch geschickte Formulierung eines Antrags ist es gegebenenfalls also möglich Enthaltungen in ja oder nein Stimmen zu verwandlen, ganz so wie es der Antragssteller wünscht.
Aber auch ohne diese Manipulationen ist diese Art der Abstimmungswertung problematisch: Angenommen es handelt sich um ein komplexes Thema, mit dem sich 7 von 9 Vorständen beschäftigt haben, 2 hatten dazu keine Zeit. Bei einer Abstimmung möchten sich diese enthalten, die Enthaltung ist aber als Meinung zu werten, da sie wie eine gültige "nein" Stimme gewertet wird.
Zei unterschiedliche Lösungen dieses Problems würden sich anbieten: 1. Enthaltungen sind KEINE gültigen Stimmen und werden daher in einer Abstimmung nicht gewertet 2. Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit sich zu enthalten
Weitere Lösungsmöglichkeiten sind jederzeit willkommen
Andere Möglichkeit:
Es wird in der Satzung zwischen einfacher Mehrheit (= mehr "Ja" als "Nein") und absoluter Mehrheit (= mehr "Ja" als "Nein" und "Enthaltungen" zusammen) (sowie 2/3 Mehrheit) unterschieden. So können dann Enthaltungen gültige Stimmen bleiben, was ich sinnvoll finde, da ich es erstmal für legitim und dokumentierenswert halte wenn jemanden eine Entscheidung "egal" ist.
Wir sind für die bisherige Regelung, dass Stimmenthaltungen gültige Stimmen sind. Ein Antrag muss die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, dann ist er angenommen. Das heißt er muss von der Mehrheit positiv beurteilt werden – Ja Stimmen. Diese Regelung verhindert ein Druchdrücken von Entscheidungen. Oft bedeuten viele Enthaltungen, dass die Delegierten sich nicht informiert genug fühlen, um entscheiden zu können. Dann muss weiter erklärt und diskutiert werden, nicht abgestimmt. Außerdem macht es für die Wiedervorlage eines Antrages einen Unterschied, ob er ursprünglich wegen vielen Nein-Stimmen oder Enthaltungen abgelehnt wurde. Eine Enthaltung wird auch oft bewusst genutzt, z.B. wenn der Antrag an sich gut ist, aber einzelne Teile nicht mitgetragen werden können.
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Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
Stimmenenthaltungen abschaffen