Andere Möglichkeit:
Ich bevorzuge folgende Lösung:
Es wird in der Satzung zwischen einfacher Mehrheit (= mehr "Ja" als "Nein") und absoluter Mehrheit (= mehr "Ja" als "Nein" und "Enthaltungen" zusammen) (sowie 2/3 Mehrheit) unterschieden.
So können dann Enthaltungen gültige Stimmen bleiben, was ich sinnvoll finde, da ich es erstmal für legitim und dokumentierenswert halte wenn jemanden eine Entscheidung "egal" ist. könnte man regeln das einerseits Abstimmungen zu Sachfragen einer einfachen Mehrheit bedürfen, Wahlen (und vielleicht auch z.B. Haushaltsbeschluss...) aber eine absolute Mehrheit brauchen.
So kann gewährleistet werden das auch niemand mit z. B. 3 "Ja" und 2 "Nein" bei 20 "Enthaltungen" gewählt wird.
Denn auch wenn Enthaltungen nicht zulässig sind kann dieses Ergebnis ja zu Stande kommen, in dem dann halt entweder 20 ungültige (oder garnicht abgegebene) Stimmen da sind.