+9

Paragraph 4 (2): Einrichtung von Sammelvertretungen mit 2/3-Mehrheit


Problem

Im Moment könnte eine Mehrheit (50%+1) der Mitglieder des Hauptausschusses theoretisch alle anderen Mitglieder des Hauptausschusses in eine einzige Sammelvertretung packen und sie somit marginalisieren und sich selbst eine 2/3-Mehrheit verschaffen.

Lösung

Die Einrichtung einer Sammelvertretung bedarf einer 2/3-Mehrheit auf dem Hauptausschuss

Konkret

(fett kommt neu hinzu)

§ 4 (2) [...] Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Über die Anwendung dieses Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss mit Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.


Diskussionen

  • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    +6

    Die Einrichtung einer Sammelvertretung sollte ohnehin nur geschehen wenn ein allgemeiner Konsens darüber besteht.

    • Franz_Schenck Großstadtjugendringe ist dafür
      +10

      Es sollte der Grundsatz der basisdemokratischen Teilhabe gelten, so dass Sammelvertretungen abgeschafft werden sollten.

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