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Paragraph 13: Schriftliche Nominierung durch Verband


Idee

§ 13 (3): Neben stimmberechtigtes Mitglied zu sein, werden alternative Zugänge geschaffen um als Verbandsvertreter*in in den Vorstand zu kommen.

Zum Beispiel: Schriftliche Nominierung durch einen Mitgliedsverband

Bisher

§ 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören.

Mögliche Änderung

§ 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören oder von einem vertretungsberechtigten Verband schriftlich nominiert wurde.


Diskussionen

  • Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    +5

    Immer Mehrheit im bestehenden Vorstand sollen verbandliche Mitgleider sein, aber Aufweitung der starren Vorschrift, dass max. 2 Perosnen verbandslos sein dürfen

  • KimLinoh Jugendverbände ist dafür
    +3

    Wichtig und richtig. Allein die Delegation ist m.E. nicht entscheidend für eine Nominierungsmöglichkeit. Das benachteiligt u.U. kleinere Verbände, die nur über eine Delegation verfügen und führt nur dazu, dass für die Wahl Delegationen hin und her geschoben werden.

    Wichtig ist m.E. aber, dass die Kandidaten auch tatsächlich Mitglied im entsprechenden Verband sind. Außerdem muss die Zahl der Vorstandsmitglieder pro Verband gedeckelt werden (z.B. max. 2), um eine Vormachtsstellung zu verhindern. Eine Koppelung an die Zahl der Delegierten ist da auch nicht immer hilfreich, da sonst u.U. bis zu vier Vorstandsmitglieder aus demselben Verband kommen können, was auch schon ein erhebliches Gewicht hat - gerade wenn dann auch noch Vorsitz hinzukommt.

  • Andre_Gersdorf Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +1

    Kann ich damit als Verband den kompletten Vorstand stellen, wenn ich genügend Mitglieder nominiere, oder habe ich das falsch verstanden?

    • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +1

      Stimmt. Das wäre so möglich. Man könnte ja ggf. einfügen das ein Verband nicht mehr Mitglieder im Vorstand stellen kann als er Delegierte auf der VV/Ausschuss stellt...

  • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +1

    Aus ehrlichem Interesse: Wo liegen die Bedenken gegen eine schriftliche Nominierung?

  • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +1

    Mögliche zusätzliche Einschränkung: Muss dem Verband der nominiert angehören?

    • Ralf Einfeldt große Jugendringe
      +5

      Die schriftliche Nominierung befürworte ich mit den Zusätzen, dass die Kandidaten selbst Mitglied in der vorschlagenden Jugendorganisation /Verband sein müssen und die Anzahl der Vorstandsmitglieder einer Jugendorganisation /Verband maximal die Anzahl ihrer Delegiertenstimmen in der Vollversammlung sein kann.

      • Steffi Schädel Jugendverbände
        +1

        Ich finde eine schriftliche Nominierung gut. Des Weiteren möchte ich auch die Option haben, einen Kanditaten vorzuschlagen, der nicht meinem Verband angehört. Auch dies muss möglich sein. Ich habe vielleicht keinen Vorschag aus den eigenen Reihen, kann mir aber gut jemand anderen vorstellen und somit auch vorschlagen. Das ein Verband nur soviele VS-Mitglieder vorschlagen darf, wie er Stimmen hat, benachteiligt kleine Verbände.

        • ThomasH Jugendverbände mittlere und mittelgroße Jugendringe
          +1

          Also ich sehe es auch Positiv, die Grenzen zu lockern, aber es sollten trotzdem etwas genauer Definiert werden. z.B.: Nominiert werden können Personen, die in der Verbandlichen Jugendarbeit tätig sind oder die Offene Jugendarbeit Vertreten. Es kann also auch jemand aus einem anderen Verband oder mit dieser Fomulierung sogar aus einem anderen Stadt/Landkreis gewählt werden.

          Das mit der Beschränkung, das nicht ein Mitgliedsverban den Vorstand Dominiert oder sogar Verbandslose ist eine eigene Sache, die ich aber auch wieder als Sinnvoll erachte. Somit könnte man z.B. festlegen, das über 50% der Vorstandsmitglieder eine Delegation haben müssen, ... Sonst könnte ja sogar der Komplette Vorstand aus Schriftlich nominierten Mitgliedern bestehen!

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