Paragraph 13: Schriftliche Nominierung durch Verband
Idee
§ 13 (3): Neben stimmberechtigtes Mitglied zu sein, werden alternative Zugänge geschaffen um als Verbandsvertreter*in in den Vorstand zu kommen.
Zum Beispiel: Schriftliche Nominierung durch einen Mitgliedsverband
Bisher
§ 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören.
Mögliche Änderung
§ 13 (3) In den Vorstand dürfen nicht mehr als zwei Personen gewählt werden, die nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören oder von einem vertretungsberechtigten Verband schriftlich nominiert wurde.
Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
Immer Mehrheit im bestehenden Vorstand sollen verbandliche Mitgleider sein, aber Aufweitung der starren Vorschrift, dass max. 2 Perosnen verbandslos sein dürfen