Paragraph 11 Abs 2 d)
Den Teilsatz "Beschlussfassung über die Geschäftsordnung" streichen, es kann nur der § 19 der Geschäftsordnung beeinflusst werden (Anzahl der Vorstandsmitglieder und Verhältnis weiblich/männlich). Dieser Punkt ist zudem im § 13 besser aufgehoben, in dem es um die Wahl des Vorstands geht.
ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
Bezogen auf die Momentane Situation gebe ich Dir recht. Die Frage ist aber, ob es nicht sinnvoll sein könnte die Flexibilität in der GO zu erhöhen.