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Paragraph 11 Abs 2 d)


Den Teilsatz "Beschlussfassung über die Geschäftsordnung" streichen, es kann nur der § 19 der Geschäftsordnung beeinflusst werden (Anzahl der Vorstandsmitglieder und Verhältnis weiblich/männlich). Dieser Punkt ist zudem im § 13 besser aufgehoben, in dem es um die Wahl des Vorstands geht.


Diskussionen

  • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    +1

    Bezogen auf die Momentane Situation gebe ich Dir recht. Die Frage ist aber, ob es nicht sinnvoll sein könnte die Flexibilität in der GO zu erhöhen.

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