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Paragraph 31 Absatz 1 Vertretung der Bezirksjugendringe im Landesvorstand


Traditionellerweise wird ein Landesvorstandsmitglied auf Vorschlag und als Vertreter der Bezirksjugendringe gewählt. Dies ist aber nirgends satzungsmäßig verankert, im Gegensatz zur Vertretung der Kreis- und Stadtjugendringe im Bezirksjugendring-Vorstand. Der § 31 Absatz 1 der Satzung sollte deshalb entsprechend ergänzt werden.


Diskussionen

  • Michael_Voss Sonstige Jugendverbände ist dagegen
    +1

    Als derzeitiges BJR-Landesvorstandsmitglied ist es aus der praktischen Arbeit für mich sehr wichtig, dass wir immer alle neun Positionen im LaVo besetzt haben. Ich erlebe, was es für den Vorstand bedeutet, wenn Plätze zeitweise unbesetzt sind. Daher sind alle Regelungen, die uns noch weiter bei möglichen Kandidaturen einschränken, schwierig. Ich sehen auch, dass dann andere Gruppierungen einen "Minderheitenschutz" nach dem Gleichheitsgrundsatz beanspruchen werden.

    Ich teilen die Auffassung von Christian, dass wir einfach eine höhere Beteiligung von KJR/SJR im Hauptausschuss finden müssen und es daher gemeinsam diskutieren müssen.

  • thomas_ettererr Jugendverbände ist dagegen
    +1

    Wir sind gegen eine verbindliche Festschreibung eines Sitzes für die Bezirksjugendringe im Landesvorstand. Das ist zwar traditionell so, aber das heißt nicht, dass es immer so sein muss.

    Außerdem werden auch andere Plätze "Traditionellerweise" vergeben, beispielsweise an Große oder KMV. Wenn wir den Bezirksjugenrings-Platz in der Satzung verankern wollen, dann müssten wir auch die anderen "traditionellen" Regelungen verankern. Und dann ist der Vorstand jeglicher Flexibilität bei der Besetzung beraubt.

    • ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe ist dafür
      +2

      Ich denke das muss man zusammen mit der Zusammensetzung des HA diskutieren.

      Im Moment ist die "Struktur" deutlich in der Minderheit (was auch so gewollt ist). In dieser Situation macht es Sinn einen "Minderheitenschutz" in der Satzung zu verankern. Analog zur Regelung dass KJR/SJR bei den Bezirksjugendringen im Vorstand vertreten sein müssen.

      Sollte die Debatte sich in die Richtung bewegen, das die BJR-Gliederungen im HA nennenswert gestärkt werden, bräuchte es das tatsächlich nicht. Dann greift wirklich das Argument das man sonst auch die anderen "traditionellen Regelungen" verankern müsste, was wirklich Quatsch wäre.

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