Paragraph 10 (2)d Stimmberechtigte Mitglieder erweitern
Ändern in: „4 gewählte Jugendsprecher/innen offener Jugendeinrichtungen bzw. anderer informeller Jugend-/kultur-/gruppen auf Vorschlag des Vorstands“ Begründung: Die zwei stimmberechtigten Jugendsprecher/innen der Offenen Jugendarbeit vertreten nur einen kleinen Teil nichtorganisierter Jugendlicher. Meist informelle Jugendkulturgruppen (Biker, Skater, Sprayer, …) bzw. Jugendinitiativen ohne Mitgliedschaftsbestrebungen, evtl. auch mit „beschränkter Lebensdauer“ würde eine Komplettierung der VV im Sinne des Vertretungsanspruchs für ALLE Jugendlichen bringen.
Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
Für die Meinungsbildung würde mich mal interessieren, wie in den 96 Jugendringen die bisherige Teilnahme von jeweils zwei stimmberechtigten Jugendsprecher/innen aussieht.